Fahrrad-Check

Es gibt zwar mehr und mehr Menschen, die sich auch im Winter nicht von ihrem Fahrrad trennen mögen – den Großteil der Radfahrenden zieht es allerdings erst im Frühling und Sommer wieder in den Sattel. Damit das Rad nach längerer Stehzeit wie geschmiert läuft, empfehlen wir einen ausführlichen Sicherheitscheck:

  • Reifen: Auch vermeintlich einwandfreie Reifen können brüchig sein, Klarheit bekommt man durch Aufpumpen. Verliert der Reifen über Nacht Luft, sollte der Schlauch überprüft und geklebt oder gleich erneuert werden. Gleiches gilt für den Mantel, der Beschädigungen oder kein Profil mehr haben kann.
  • Antrieb: Kette, Pedale, Schaltung und Zahnkränze müssen regelmäßig überprüft und gepflegt werden, die Schaltseile sollten in jedem Fall leichtgängig und unbeschädigt sein. Der sparsame Einsatz eines Universalöls sorgt für längere Lebensdauer und höheren Fahrkomfort.
  • Bremsen: Das richtige Greifen der vorderen und hinteren Bremsen kann überlebenswichtig sein. Die Bremsklötze müssen ausreichend dick sein und satt auf der Felge aufliegen. Ist die Bremse schwergängig, liegt das meist an den Seilzügen – auch hier schafft ein Tropfen Universalöl Abhilfe.
  • Beleuchtung: Sichtbarkeit ist Selbstschutz – zumindest erforderlich sind die Beleuchtung nach vorne und hinten sowie Rückstrahler (weiße vorne, gelbe auf den Speichen – auch weiß reflektierende Reifen sind erlaubt – und Pedalen, rote hinten).
  • Schraubverbindungen: Sämtliche Schrauben kontrollieren und lockere Verbindungen unbedingt nachziehen.

Vorschriften, Regeln und rechtliche Grundlagen

Ärgernisse zwischen Auto- und Radfahrern entstehen häufig, weil sie die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen nicht genau kennen. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft, derartige Konflikte zu vermeiden. Wissen um die wichtigsten Verkehrsregeln für Radfahrer auch.

Persönliche Voraussetzungen für Radfahrer
  • Alkohollimit 0,4 mg bzw. 0,8 Promille
  • Kinder dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter 16 Jahre) Rad fahren.
  • Alleinfahren ab dem 12. Geburtstag, mit Radfahrausweis ab dem 9. bzw. 10. Lebensjahr.
Wo darf (nicht) gefahren werden?

Folgende Verkehrsflächen dürfen (bzw. müssen) mit allen Fahrrädern befahren werden:

  • Fahrbahn, außer bei Vorhandensein einer Radfahranlage. Ausnahme von der Benützungspflicht gilt bei spezieller Verordnung und weiterhin für Trainingsfahrten mit Rennrädern. 
  • Auf speziell als solche gekennzeichneten Fahrradstraßen ist jeder Fahrzeugverkehr, außer dem Fahrradverkehr, verboten. Es darf nebeneinander gefahren werden, wenn keine Kraftfahrlinienverkehr behindert wird. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Gegen die Einbahn nur, wenn diese Erlaubnis gesondert beschildert wurde.
  • Radfahranlagen, mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der breiter als 100 cm ist und mit mehrspurigen Fahrrädern, die breiter als 100 cm sind, ist das Befahren von Radfahranlagen nicht erlaubt.
  • Radweg
  • Radfahrstreifen
  • Geh- und Radweg
  • Radfahrerüberfahrt
  • Wohnstraßen, auch ohne Beschilderung gegen die Einbahn, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit
  • Fußgängerzonen nur dann, wenn dies durch Beschilderung ausdrücklich erlaubt wird (Schrittgeschwindigkeit).
  • Begegnungszonen
  • Schulstraße
Fahrverbote für Fahrräder
  • Gehsteig, außer zum Queren im Zuge der Zufahrt zu einem Fahrradabstellplatz (Ausnahme Kinderfahrrad unter Begleitung)
  • Gehweg und auf dem für Fußgänger bestimmten Teil eines (getrennten) Geh- und Radweges
  • Autobahn und Autostraße
  • Schutzweg
Vorrang

Beschilderungen mit "Dreieck" oder Stopptafel gelten auch für Radfahrer!

Bei Radfahrerüberfahrten gelten besondere Regeln:

  • Tempolimit bei ungeregelten Radfahrerüberfahrten: maximale Annäherungsgeschwindigkeit von 10 km/h. Eine Ausnahme besteht dann, wenn aktuell in unmittelbarer Nähe keine Kraftfahrzeuge fahren.
  • Vorrang gegenüber rechts und links, solange sich der Radfahrer auf der Radfahrerüberfahrt befindet
  • Radfahrer, die von einem Radweg, der nicht durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird, kommen, müssen anderen Fahrzeugen den Vorrang geben.
  • Endet ein Radfahrstreifen, ist dem Radfahrer der Wechsel auf den zunächst gelegen verbleibenden Fahrstreifen im Reißverschlusssystem zu ermöglichen.
  • Wenn weder eine Beschilderung noch eine Bodenmarkierung einer Radfahranlage vorhanden ist, gelten die üblichen Vorrangregeln, also zum Beispiel der Rechtsvorrang.